Automatischer Kirchensteuerabzug

Ab dem 01.01.2015 wird automatisch der Kirchensteuerabzug auf Kapitalertragsteuer veranlasst. Betroffen sind davon auch die Kapitalgesellschaften.

Dies zieht eine Registrierung für die Verfahrenskennung und eine alljährliche Regelabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern nach sich.

Die weiteren Erläuterungen und Schritte erfahren Sie im beigefügten Dokument. Bei Fragen sind wir Ihnen auch hier gerne behilflich.

Download